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BAFA
BAFA BEG Einzelmaßnahme — Nicht-Wohngebäude
Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an Nicht-Wohngebäuden (Büros, Hallen, Läden). Der Zuschuss beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten. Unternehmen jeder Größe können Anträge stellen.
Stand: 1.4.2026
Förderart
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Fördersatz
15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus = max. 20%
Max. Förderung
bis zu 500 EUR pro m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. EUR pro Standort
Geeignete Maßnahmen
Wärmepumpe einbauenFassade dämmenDach / oberste Geschossdecke dämmenKellerdecke dämmenFenster erneuernLüftungsanlage einbauenHeizung optimierenbeleuchtung
Voraussetzungen
- •Gebäude muss als Nicht-Wohngebäude genutzt werden
- •Technische Mindestanforderungen (U-Werte etc.) müssen eingehalten werden
- •Einbau durch Fachunternehmen
- •Antrag VOR Auftragsvergabe stellen
- •Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein
Wichtige Hinweise
- ⚠️Antrag MUSS vor Auftragsvergabe gestellt werden!
- ⚠️Förderfähige Kosten sind deutlich höher als bei Wohngebäuden (bis 5 Mio. EUR)
- ⚠️iSFP-Bonus erfordert einen individuellen Sanierungsfahrplan
- ⚠️Kombinierbar mit KfW-Ergänzungskredit
Benötigte Unterlagen
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Vom Energieeffizienz-Experten auszufüllen
Wo bekomme ich das? Energieberater → Direkt zur Suche
Kostenvoranschlag / Angebot
Detailliertes Angebot des Fachunternehmens
Wo bekomme ich das? Fachunternehmen
Grundbuchauszug oder Mietvertrag
Nachweis des Eigentums oder Nutzungsrechts
Wo bekomme ich das? Grundbuchamt / eigene Unterlagen
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Für den iSFP-Bonus erforderlich
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Offizielle Programmseite:
Zum Antrag →