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BAFA

BAFA BEG Einzelmaßnahme — Nicht-Wohngebäude

Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an Nicht-Wohngebäuden (Büros, Hallen, Läden). Der Zuschuss beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten. Unternehmen jeder Größe können Anträge stellen.

Stand: 1.4.2026

Förderart

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Fördersatz

15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus = max. 20%

Max. Förderung

bis zu 500 EUR pro m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. EUR pro Standort

Geeignete Maßnahmen

Wärmepumpe einbauenFassade dämmenDach / oberste Geschossdecke dämmenKellerdecke dämmenFenster erneuernLüftungsanlage einbauenHeizung optimierenbeleuchtung

Voraussetzungen

  • Gebäude muss als Nicht-Wohngebäude genutzt werden
  • Technische Mindestanforderungen (U-Werte etc.) müssen eingehalten werden
  • Einbau durch Fachunternehmen
  • Antrag VOR Auftragsvergabe stellen
  • Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein

Wichtige Hinweise

  • ⚠️Antrag MUSS vor Auftragsvergabe gestellt werden!
  • ⚠️Förderfähige Kosten sind deutlich höher als bei Wohngebäuden (bis 5 Mio. EUR)
  • ⚠️iSFP-Bonus erfordert einen individuellen Sanierungsfahrplan
  • ⚠️Kombinierbar mit KfW-Ergänzungskredit

Benötigte Unterlagen

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Vom Energieeffizienz-Experten auszufüllen

Wo bekomme ich das? Energieberater → Direkt zur Suche

Kostenvoranschlag / Angebot

Detailliertes Angebot des Fachunternehmens

Wo bekomme ich das? Fachunternehmen

Grundbuchauszug oder Mietvertrag

Nachweis des Eigentums oder Nutzungsrechts

Wo bekomme ich das? Grundbuchamt / eigene Unterlagen

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Für den iSFP-Bonus erforderlich

Wo bekomme ich das? Energieberater → Direkt zur Suche

Offizielle Programmseite:

Zum Antrag →