BAFA BEG Einzelmaßnahme — Wärmepumpe
Die BAFA fördert den Einbau von effizienten Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Zuschuss beträgt bis zu 70% der förderfähigen Kosten — zusammengesetzt aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus.
Stand: 1.4.2026
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus = max. 70%
bis zu 30.000 EUR förderfähige Kosten (Einfamilienhaus)
Förder-Check
Trage deine aktuellen Werte ein — wir prüfen ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Heizung
Welche Heizung haben Sie aktuell?
Wie alt ist Ihre aktuelle Heizung? Finden Sie das Baujahr auf dem Typenschild des Heizkessels.
BAFA-Zielwert: 20 Jahre — aktueller Wert sollte darüber liegen
Einkommen
Finden Sie diesen Wert auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (vorletzte Zeile). Summe aller Haushaltsmitglieder.
Anforderung: max. 40000 EUR/Jahr
Geeignete Maßnahmen
Voraussetzungen
- •Wärmepumpe muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (z.B. jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz)
- •Einbau durch Fachunternehmen
- •Antrag VOR Auftragsvergabe bei der BAFA stellen
- •Klimageschwindigkeitsbonus: alte Heizung muss funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Biomasseheizung sein (mind. 20 Jahre alt oder Öl/Kohle)
- •Einkommensbonus: zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 EUR/Jahr
Wichtige Hinweise
- ⚠️Antrag MUSS vor Auftragsvergabe an den Handwerker gestellt werden!
- ⚠️Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorher beauftragt werden
- ⚠️Kombinierbar mit KfW-Ergänzungskredit (358/359)
- ⚠️Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte
Benötigte Unterlagen
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Vom Fachunternehmen auszufüllen — bestätigt die technischen Anforderungen
Wo bekomme ich das? Fachunternehmen / Handwerker erstellt dies
Kostenvoranschlag / Angebot
Detailliertes Angebot des Fachunternehmens für die Wärmepumpe inkl. Installation
Wo bekomme ich das? Fachunternehmen / Handwerker
Einkommensteuerbescheid
Nur für den Einkommensbonus: Steuerbescheid des vorletzten Jahres
Wo bekomme ich das? Finanzamt — liegt Ihnen vor oder über Steuerberater
Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis
Nachweis, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind
Wo bekomme ich das? Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts oder online über justiz-portal.de
Personalausweis / Ausweisdokument
Zur Identifikation bei der Antragstellung
Wo bekomme ich das? Liegt Ihnen vor
Offizielle Programmseite:
Zum Antrag →