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KfW

KfW 295 — Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die KfW fördert Investitionen in Energieeffizienz in Unternehmen: effiziente Anlagen und Maschinen, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung, Mess- und Regeltechnik. Zinsgünstige Kredite mit bis zu 55% Tilgungszuschuss.

Stand: 1.4.2026

Förderart

Kredit mit Tilgungszuschuss

Fördersatz

bis zu 55% Tilgungszuschuss je nach Modul

Max. Förderung

bis zu 25 Mio. EUR Kredit pro Vorhaben

Geeignete Maßnahmen

Wärmepumpe einbauenHeizung optimierenKomplettsanierung zum Effizienzhausprozesskuehlungbeleuchtung

Voraussetzungen

  • Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
  • Investition muss zu messbarer Energieeinsparung führen
  • Antrag über die Hausbank VOR Beginn des Vorhabens
  • Einsparkonzept durch zugelassenen Energieberater (bei Modul 4)

Wichtige Hinweise

  • ⚠️Antrag MUSS vor Vorhabenbeginn über die Hausbank gestellt werden!
  • ⚠️5 Module: (1) Querschnittstechnologien, (2) Prozesswärme aus EE, (3) MSR/Sensorik/Energiemanagement, (4) Energie-/Ressourceneffizienz, (5) Transformationskonzepte
  • ⚠️Modul 1 (Querschnittstechnologien) ist am einfachsten: neue LED-Beleuchtung, Druckluft, Pumpen, Motoren
  • ⚠️Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen unter Beachtung der Kumulierungsregeln

Benötigte Unterlagen

Handelsregisterauszug

Aktueller Auszug

Wo bekomme ich das? handelsregister.de → Direkt zur Suche

Jahresabschlüsse (2 Jahre)

Für die Kreditprüfung

Wo bekomme ich das? Steuerberater

Einsparkonzept / Energiebilanz

Nachweis der erwarteten Energieeinsparung

Wo bekomme ich das? Energieberater / Anlagenhersteller → Direkt zur Suche

Angebote der Investition

Detaillierte Angebote für die geplante Investition

Wo bekomme ich das? Lieferanten / Fachunternehmen

Finanzierungsunterlagen

BWA, Planungsrechnung, Selbstauskunft

Wo bekomme ich das? Hausbank

De-minimis-Erklärung

Bei kleinen Vorhaben ggf. erforderlich

Wo bekomme ich das? Selbstauskunft

Offizielle Programmseite:

Zum Antrag →