KfW 295 — Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Die KfW fördert Investitionen in Energieeffizienz in Unternehmen: effiziente Anlagen und Maschinen, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung, Mess- und Regeltechnik. Zinsgünstige Kredite mit bis zu 55% Tilgungszuschuss.
Stand: 1.4.2026
Kredit mit Tilgungszuschuss
bis zu 55% Tilgungszuschuss je nach Modul
bis zu 25 Mio. EUR Kredit pro Vorhaben
Geeignete Maßnahmen
Voraussetzungen
- •Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
- •Investition muss zu messbarer Energieeinsparung führen
- •Antrag über die Hausbank VOR Beginn des Vorhabens
- •Einsparkonzept durch zugelassenen Energieberater (bei Modul 4)
Wichtige Hinweise
- ⚠️Antrag MUSS vor Vorhabenbeginn über die Hausbank gestellt werden!
- ⚠️5 Module: (1) Querschnittstechnologien, (2) Prozesswärme aus EE, (3) MSR/Sensorik/Energiemanagement, (4) Energie-/Ressourceneffizienz, (5) Transformationskonzepte
- ⚠️Modul 1 (Querschnittstechnologien) ist am einfachsten: neue LED-Beleuchtung, Druckluft, Pumpen, Motoren
- ⚠️Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen unter Beachtung der Kumulierungsregeln
Benötigte Unterlagen
Jahresabschlüsse (2 Jahre)
Für die Kreditprüfung
Wo bekomme ich das? Steuerberater
Einsparkonzept / Energiebilanz
Nachweis der erwarteten Energieeinsparung
Wo bekomme ich das? Energieberater / Anlagenhersteller → Direkt zur Suche
Angebote der Investition
Detaillierte Angebote für die geplante Investition
Wo bekomme ich das? Lieferanten / Fachunternehmen
Finanzierungsunterlagen
BWA, Planungsrechnung, Selbstauskunft
Wo bekomme ich das? Hausbank
De-minimis-Erklärung
Bei kleinen Vorhaben ggf. erforderlich
Wo bekomme ich das? Selbstauskunft
Offizielle Programmseite:
Zum Antrag →